Generation Z: Die Zukunft der Arbeitszeitgestaltung bei der Polizei?

Endlich ist er erschienen, der Artikel von Dr. Anna Arlinghaus und mir. Und das Beste: man kann ihn kostenlos lesen. Und Dank der freundlichen Genehmigung durch die Schriftleitung von „Die POLIZEI“, Prof. Dr. jur. Dieter Müller, darf ich Euch auch noch einen Artikel aus 2018 von Verwaltungsrichterin Cornelia Alberts und mir zum Download anbieten: „Die Arbeitszeitrichtlinie der EU und ihre Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis.“

Generation Z: Die Zukunft der Arbeitszeitgestaltung bei der Polizei?

Zusammenfassung

Die öffentliche Sicherheit muss rund um die Uhr gewährleistet werden. Entsprechend leisten Polizeibeamt*innen Schichtdienst, und zwar in der Regel mit 40 oder 41 h wöchentlicher Arbeitszeit. Trotz zahlreicher arbeitswissenschaftlicher Veröffentlichungen, in denen die konkreten Gefahren im Hinblick auf Unfälle und die Gesundheit der Mitarbeitenden dargelegt wurden, kam es, wenn überhaupt, nur zu kleineren Anpassungen, wie der Reduzierung von geplanten 12-stündigen Nachtschicht auf 10 h.

Doch nun sehen sich die Polizeien mit einer jungen Generation konfrontiert, die sehr gesundheitsbewusst ist und nur ungern im Schichtdienst arbeitet, soweit dieser ihre Gesundheit beeinträchtigt und die sozial nutzbare Zeit zu sehr einschränkt. Folglich kündigen immer mehr Beamt*innen, ein für die Polizei ganz neues, aber massives Phänomen. Es scheint die Zeit gekommen, die althergebrachten Schichtdienstmodelle der Polizeien neu zu denken.

Praktische Relevanz: Die Schichtsysteme der Polizeien widersprechen zum größten Teil den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zur menschengerechten Gestaltung von Schichtdienst. Dieser Beitrag zeigt auf, warum die Polizeien mit der jungen Generation von Polizist*innen jetzt zwingend ihre althergebrachten Systeme und Arbeitszeiten überdenken und anpassen muß. Zudem werden Möglichkeiten diskutiert, wie solche Anpassungen gestaltet werden könnten.

Die Arbeitszeitrichtlinie der EU und ihre Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis

Zusammenfassung

Die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG1 enthält konkrete Mindestvorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung, insbesondere im Hinblick auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Gestaltung der Nachtarbeit. Die Umsetzung dieser Richtlinie stellt die Polizei mit ihren besonderen Aufgaben vor ganz erhebliche Probleme. Ist es etwa rechtlich zulässig, die Ru-
hezeiten im Polizeidienst aus Anlass von Großeinsätzen, bspw. dem G20-Gipfel in Hamburg oder Castor-Transporten, zu verkürzen? Gilt dies auch für den regulären Schichtdienst? Was ist eigentlich Arbeitszeit und was Beeitschaftsdienst? Wie ist die Rufbereitschaft einzuordnen? Diese und mehr Fragen mit hoher Praxisrelevanz, die in vielen Bundesländern sowie im Bund wiederkehrend zwischen Personalvertretungen und Dienstherren zu hitzigen Debatten führen, werden in diesem Beitrag nach einer Einführung in die grundlegenden Wirkmechanismen der EU-Arbeitszeitrichtlinie gewürdigt. Zudem wird der arbeitswissenschaftliche Hintergrund der Richtlinie erläutert, um ihre Bedeutung als essentiellen Grundpfeiler für sichere Arbeitsbedingungen aufzuzeigen.

Arbeitsorganisation bei der Polizei und ihre Wirkungen auf (Un)Sicherheit im öffentlichen Raum

Ausführliche Fassung – gekürzter Artikel erschienen bei der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik, Zeitpolitisches Magazin Nr. 36 Juli 2020 (ISSN 2196-0356, hier zum Download).

„Wir stehen ein für die Sicherheit der Menschen und leisten Hilfe rund um die Uhr.“1Bayerisches Staatsministerium des Innern, Leitbild der Bayer. Polizei – Handlungs- und Orientierungsrahmen für die Zukunft, https://www.polizei.bayern.de/wir/leitbild/index.html/3249, abgerufen am 01.03.2020

Dieses Zitat aus dem Leitbild der Bayerischen Polizei gilt unzweifelhaft für alle Polizeibehörden – sie gewährleisten die Sicherheit in einer Gesellschaft und zwar rund um die Uhr. Zwar ist die Arbeit 24/7224/7 steht für 24 Stunden, 7 Tage der Woche, also hier die Bereitstellung von Arbeitsleistung an jedem Tag zu jeder Zeit. kein Alleinstellungsmerkmal der Polizeiarbeit, denn etwa jeder sechste Erwerbstätige in Deutschland arbeitet im Schichtdienst (Radtke 2020), doch ist sie kennzeichnend für die Arbeit der Polizei. Um also die Arbeits(zeit)organisation der Polizei und deren Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verstehen, muss man auch verstehen, welche Auswirkungen der Schichtdienst, der erforderlich ist, um die ständige Verfügbarkeit der Polizei zu gewährleisten,  auf Menschen hat. Denn auch wenn manche Arbeitszeitgestalter bei den Polizeien dies nicht zu berücksichtigen scheinen: auch Polizeibeamt*innen sind Menschen und entsprechend hat die Gestaltung des Schichtdienstes einen wesentlichen Einfluss auf deren Leistungs- und Handlungsfähigkeit und somit unmittelbar auch auf die (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum.

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