Generation Z – Zukunft der Arbeitszeitgestaltung bei der Polizei

Ist der Schichtdienst bei den Polizeien, so wie er aktuell gestaltet ist, noch zukunftsfähig? Der jungen Generation sind freie Wochenenden (84,9 Prozent) und keine Schichtarbeit (60,2 Prozent) wichtig.1 Dabei ist Polizeiarbeit zweifelsohne eine 24/7 Dienstleistung:

„Wir stehen ein für die Sicherheit der Menschen und leisten Hilfe rund um die Uhr“2

Doch wie lässt sich das vereinbaren? Hierzu habe ich zusammen mit Dr. Anna Arlinghaus einen Beitrag auf der Tagung der Arbeitszeitgesellschaft am 11. Oktober 2024 in Berlin bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorgestellt. Kurz zusammengefasst, die Polizeien bräuchten:

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  • Intelligente Personaleinsatzsysteme (wer wird wann wofür gebraucht)?
  • Darauf aufbauend Schichtmodelle mit starren und flexiblen Elementen
  • Und ganz wesentlich: eine belastungsorientierte wöchentliche Arbeitszeit

Mehr dazu findet ihr auch in meinen Veröffentlichungen – die sind immer noch aktuell 😉und bald kommt auch zu diesem Poster noch ein Beitrag in der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft raus.

  1. ZfK. 2023. Die Wahrheit über die Generation Z. Abgerufen 12. April 2024 (https://www.zfk.de/karriere/die-wahrheit-ueber-die-generation-z). ↩︎
  2. Polizei Bayern 2024. Leitbild der Bayer. Polizei – Handlungs- und Orientierungsrahmen für die Zukunft. Abgerufen 11. Oktober 2024 (https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/leitbild/index.html) ↩︎

Arbeitsorganisation bei der Polizei und ihre Wirkungen auf (Un)Sicherheit im öffentlichen Raum

Ausführliche Fassung – gekürzter Artikel erschienen bei der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik, Zeitpolitisches Magazin Nr. 36 Juli 2020 (ISSN 2196-0356, hier zum Download).

„Wir stehen ein für die Sicherheit der Menschen und leisten Hilfe rund um die Uhr.“1Bayerisches Staatsministerium des Innern, Leitbild der Bayer. Polizei – Handlungs- und Orientierungsrahmen für die Zukunft, https://www.polizei.bayern.de/wir/leitbild/index.html/3249, abgerufen am 01.03.2020

Dieses Zitat aus dem Leitbild der Bayerischen Polizei gilt unzweifelhaft für alle Polizeibehörden – sie gewährleisten die Sicherheit in einer Gesellschaft und zwar rund um die Uhr. Zwar ist die Arbeit 24/7224/7 steht für 24 Stunden, 7 Tage der Woche, also hier die Bereitstellung von Arbeitsleistung an jedem Tag zu jeder Zeit. kein Alleinstellungsmerkmal der Polizeiarbeit, denn etwa jeder sechste Erwerbstätige in Deutschland arbeitet im Schichtdienst (Radtke 2020), doch ist sie kennzeichnend für die Arbeit der Polizei. Um also die Arbeits(zeit)organisation der Polizei und deren Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verstehen, muss man auch verstehen, welche Auswirkungen der Schichtdienst, der erforderlich ist, um die ständige Verfügbarkeit der Polizei zu gewährleisten,  auf Menschen hat. Denn auch wenn manche Arbeitszeitgestalter bei den Polizeien dies nicht zu berücksichtigen scheinen: auch Polizeibeamt*innen sind Menschen und entsprechend hat die Gestaltung des Schichtdienstes einen wesentlichen Einfluss auf deren Leistungs- und Handlungsfähigkeit und somit unmittelbar auch auf die (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum.

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Ruhezeit, Bereitschaftszeit und Arbeitszeit bei der Polizei

Das Arbeitszeitrecht hat mich seit meiner Dissertation nicht mehr losgelassen. Daher möchte ich auch in diesem Thema am Ball bleiben und habe mich mit einem aktuellen Urteil des OVG Münster vom 13.02.2020 (1 A 1512/18) auseinandergesetzt. Wenn man sich allerdings viel mit Arbeitszeitrecht beschäftigt hat, muss man auch bei diesem Urteil feststellen, dass darin keine großen Überraschungen stecken, wenn es um die Themen Ruhezeit und Arbeitszeit geht. Trotzdem möchte ich dieses Urteil aufgreifen und ein paar wesentliche Eckpunkte skizzieren, da meine bisherigen Veröffentlichungen zur Arbeitszeit in Fachzeitschriften erfolgt sind, die nicht so leicht zugänglich bzw. teilbar sind. Außerdem scheint es bezüglich der Begrifflichkeiten immer noch Unklarheiten zu geben, sonst gäbe es auch dieses Urteil nicht 😉 .

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