Integration der Generation Z – ein Projekt der Bundespolizei

Ein spannender Beitrag der Bundespolizei zur Integration der Generation Z in die Ausbildungs- und Arbeitswelt der Polizei im Handbuch Polizeimanagement:

Die Bundespolizei wächst. Eine bislang nie dagewesene Anzahl neuer Mitarbeiter*innen stellt die Bundespolizei auf allen Ebenen vor große Herausforderungen. Die neuen Kolleg*innen haben zu Recht einen Anspruch darauf, zielgerichtet eingearbeitet und „mitgenommen“ zu werden. Dieser Herausforderung widmet sich ein Gemeinschaftsprojekt mit Vertreter*innen aus allen Bereichen der Bundespolizei, einschließlich Personalvertretung und Gleichstellung. Doch wie gelingt eine nachhaltige Integration neuer Mitarbeiter*innen speziell in der Bundespolizei? Diese Fragestellung bildet das Herzstück des Projektes „Integration neuer Mitarbeiter*innen“ unter der Leitung von PD Dr. Schmelzer. Das Autorenteam skizziert den Aufbau und den Ablauf des Projektes und stellt erste Projektergebnisse auf dem Weg zu bundespolizeiweit einheitlichen Mindeststandards vor. Inhaltliche Schwerpunkte wie z. B. die Bedeutung von Führung und des Miteinanders im Kontext der Einarbeitung neuen Personals werden mit den bislang erzielten Befragungsergebnissen unterlegt und anschaulich dargestellt. Eine zentrale Rolle nehmen dabei sowohl die Anwärter*innen und Laufbahnabsolvent*innen als derzeitige und künftige Bedarfsträger*innen als auch die bestehende Mitarbeiterschaft, die „Stammbeamten“, ein.

#Instacops – privater Instagram Account als Polizist*in?

Kommentar eines Wissenschaftlers und Polizisten.
Erschienen am 24.05.2020 in Deutsche Polizei, 06/20., S. 20 ff

Bei meinen Vorträgen über die Generation Z geht es zum Teil auch um private Accounts von Polizeibeamt*innen in den Sozialen Medien, wenn sie dort als „Cop“ erkennbar sind. Der Umgang mit diesen sogenannten #instacops ist je nach Behörde und Bundesland durchaus sehr unterschiedlich. So werden bei manchen Polizeien Fotos mit Uniform in einem privaten Account disziplinarrechtlich geprüft, da dieses Foto vermeintlich während der Dienstzeit entstanden sein muss.

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