Kommentar eines Wissenschaftlers und Polizisten.
Erschienen am 24.05.2020 in Deutsche Polizei, 06/20., S. 20 ff
Bei meinen Vorträgen über die Generation Z geht es zum Teil auch um private Accounts von Polizeibeamt*innen in den Sozialen Medien, wenn sie dort als „Cop“ erkennbar sind. Der Umgang mit diesen sogenannten #instacops ist je nach Behörde und Bundesland durchaus sehr unterschiedlich. So werden bei manchen Polizeien Fotos mit Uniform in einem privaten Account disziplinarrechtlich geprüft, da dieses Foto vermeintlich während der Dienstzeit entstanden sein muss.
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